Die Beziehung zwischen Vermieter und Mieter erweist sich oftmals als fragile Allianz, weil die Grundlagen der Verbindung schon von Anfang an brüchig waren oder weil im Mietvertrag nicht das Gewollte vereinbart wurde oder sich die Rechtslage verändert hat.
Aber auch situationsbedingte Umstände beeinflussen das Mietverhältnis, etwa wenn die Miete ausbleibt oder die allgemeine Preisentwicklung Veränderungen der Miete und/oder der Betriebskosten erforderlich macht.
Als Rechtsanwältin kenne ich die Problematiken auf beiden Seiten und vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen des Gewerberaum- und Wohnraummietrechts.
Ich berate ferner Vermieter und Mieter bei der Anbahnung, Ausgestaltung und dem Abschluß von privaten oder gewerblichen Mietverträgen, bei der Durchsetzung mietvertraglicher Ansprüche auf Seiten Vermieter und Mieter, bei der Durchführung des Mietverhältnisses sowie dessen Beendigung.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit bin ich für Sie weiterhin bei der Lösung nachfolgender Themen gerne behilflich:
- Vertragsgestaltung bzw. Prüfung
- Kündigung bzw. Abwehr der Kündigung oder Abmahnung
- Räumungsklage bzw. Abwehr einer Räumungsklage
- Mietmängel - Mietminderung
- Mieterhöhungen
- Modernisierungsmaßnahmen, Schönheitsreparaturen
- Mietkaution
- Umfang des Mietgebrauchs
- Bestimmung von Kündigungsfristen
- Prüfung Ihres Mietvertrages anhand des AGB-Gesetzes, welche Klauseln sind rechtsunwirksam